Social Trading kurz erklärt


Während Soziale Netzwerke – wie auch andere Kommunikations(platt)formen – grundsätzlich schon länger auch zum Austausch über Anlageinformationen und/oder Anlageempfehlungen genutzt werden, bietet das Geschäftsmodell des Social Trading eine integrierte Anbindung an ein Anlagekonto (Brokerkonto), um solche Empfehlungen unverzüglich umsetzen zu können. Meist geht es um ein in der Regel automatisches Kopieren von Handelssignalen anderer Marktteilnehmer, denen eine Vorbildrolle als erfolgreiche Anleger in der jeweils definierten Social Community zugeschrieben wird. Gleichzeitig wird damit oft eine alternative Vermögens-verwaltung intendiert. Das mit einem solchen Copy Trading verbundene Portfoliomanagement enthält damit nicht mehr nur Informationsaspekte, sondern direkt Empfehlungen als Wertelement, wenn auch nicht in persönlicher Form „face to face“.

Die BaFin (Plattform zur Signalgebung und automatisierten Auftragsausführung - Signal Following oder Social Trading, https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/FinTech/Signalgebung/signalgebung_artikel.html; zuletzt abgerufen am 20.4.2016) kennzeichnet eine „Plattform zur Signalgebung und au-tomatisierten Auftragsausführung – Signal Following oder Social Trading“ wie folgt: „Der Betreiber einer Plattform zur Signalgebung eröffnet den so-genannten Signalgebern oder Tradern die Möglichkeit, ihre Wertpapier-Portfolien öffentlich einsehbar zu führen (Referenzportfolio). So können sämtliche Handelsentscheidungen der Trader beobachtet werden, übli-cherweise über das Internet.

Die Kunden (Follower) der Plattform verknüpfen ihr eigenes Portfolio mit einem oder mehreren Referenzportfolien. Sowohl das Portfolio der Kunden als auch die Referenzportfolien werden in der Regel bei einem Institut geführt, mit dem der Plattformbetreiber kooperiert. Handelsentscheidungen des entsprechenden Traders werden dann auch automatisiert für den Kunden ausgeführt. So kann der Kunde der Handels- bzw. Anlagestrategie des oder der Trader(s) folgen, die seiner Ansicht nach am erfolgreichsten sind.

Die Trader erhalten für die Veröffentlichung ihrer Handelsentscheidungen typischerweise eine Vergütung. Diese kann unter anderem von der Entwicklung ihrer Portfolien, der Anzahl ihrer Follower oder den Handelsumsätzen der Follower abhängen. Die Vergütung wird zumeist von der Plattform gewährt oder zumindest vermittelt."

[Oehler, A., 2017, „Digitalisierung bei Finanzdienstleistungen“ in den Bereichen „bargeldlose Bezahlmethoden“ und „Online-Beratungs- und Informationsangebote“, im Auftrag des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Bamberg/Berlin, 101 + 121-124]

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