Oehler, A., 2023, Grundsätze ordnungsgemäßer ESG Kennzeichnung – Handlungsmaximen und Forderungen. Mangelhafte Kennzeichnung sozial-ökologischer Geldanlagen, Missbrauchsgefahr und Fehlallokation; Stellungnahme der Verbraucherkommission Baden-Württemberg, Nr. 68, Stuttgart.


Abstract
Was unter sozial-ökologischen Geldanlagen (ESG) zu verstehen ist, kann heute jeder Anbieter weitgehend selbst definieren und kennzeichnen. Fehlt es derzeit ohnehin schon an einer klaren, einfachen, verständlichen und vergleichbaren Produktkennzeichnung für Finanzdienstleistungen, so kommt für Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich noch die Hürde hinzu, dass auch bezogen auf ethische Kriterien die nötige Transparenz und Vergleichbarkeit der Produkte mangels einer einheitlichen Kennzeichnung und eines verbindlichen Kriterienkatalogs fehlt. Mit anderen Worten: Würde eine Verbraucherin in die ESG-Anlage investieren, in die sie investiert ist, wenn sie wüsste, in was sie tatsächlich investiert hat? Und: Was ein Verbraucher wissen will, kann er nur wissen, wenn er weiß, was er wissen müsste!


Auch:

Oehler, A., Horn, M., Wendt, S., 2018, Why self-commitment is not enough: On a regulated minimum standard for ecologically and socially responsible financial products and services; in: Walker, T. et al. (eds.), Designing a Sustainable Financial System, Palgrave MacMillan, Cham, 405-421.

Oehler, A., Wendt, S., 2016, Wirtschaftsethik praktisch: Mindeststandards für sozialökolo­gische Geldanlagen (SÖG)?; in: Eckert, S., Trautnitz, G. (Hrsg.), Internationales Manage­ment und die Grundlagen des globalisierten Kapitalismus, Festschrift für Prof. Dr. Johann Engelhard, Springer, Berlin 2016, 395-439.

Oehler, A., 2014, Überlegungen zu einem Mindeststandard für sozial-ökologische Geld­anlagen (SÖG), JVL Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit 9, 2014, 251-255.


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